Allgemeinverfügung
zur Genehmigung von Sporttauchen, Motorbootverkehr und Wasserski im bzw. auf
dem Kulkwitzer See
| |
Auf der Grundlage des § 46 a des Sächsischen Wassergesetzes in der Neufassung vom 21. Juli 1998 (SächsGVBI. S. 393) werden folgende Gewässerbenutzungen genehmigt:
I. Sporttauchen
Das Sporttauchen mit Atemgerät wird unter Beachtung der folgenden Nebenbestimmungen und Bedingungen genehmigt:
II. Motorbootsverkehr
Der Motorbootsverkehr wird genehmigt für Vorrangfahrzeuge der
- Polizei
III. Wasserski
Das Fahren mit Wasserski wird nur im Bereich der installierten Wasserskianlage im nordöstlichen Teil der Nordbucht des Kulkwitzer Sees genehmigt.
IV. Der Widerruf und nachträgliche Auflagen bleiben vorbehalten.
V. Der Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 10 000 ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Begründung
Die vorliegende Allgemeinverfügung betrifft eine Angelegenheit, die in die örtliche Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde der Stadt Leipzig und des Landratsamtes Leipziger Land fällt. Das Regierungspräsidium Leipzig als höhere Wasserbehörde hat die Stadt Leipzig als untere Wasserbehörde für zuständig erklärt. Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen, die künftig im Kulkwitzer See mit Atemgerät tauchen und Wasserski fahren wollen und gilt für den Betrieb motorgetriebener Vorrangfahrzeuge.
Gemäß § 46 a Sächsisches Wassergesetz bedürfen Benutzungen von Gewässern, die weder nach § 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Erlaubnis bedürfen noch nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes oder dieses Gesetztes ausnahmsweise ohne eine wasserbehördliche Entscheidung zulässig sind, einer Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.
Gemäß dem Besorgnisgrundsatz (§ 1 a WHG) - Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen - soll durch die Allgemeinverfügung geregelt werden, daß
Die Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Die Allgemeinverfügung kann bei der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, Zimmer A 127, Nonnenstraße 5 c, 04229 Leipzig, eingesehen werden.
Rechtshelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Widerspruch eingelegt werden.
Stadt Leipzig
Anlage
|
Tauchgänge |
Tauchclub Poseidon |
Tauchers Pinnwand |
Fotogalerie |
Serviceseiten |
Die Nebenbestimmungen 1 ...6 bleiben für das Tauchen im Rahmen dienstlicher Aufgaben sowie das Tauchen zur Ausbildung der Taucher von Polizei, Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Bundeswehr unberührt.
- Feuerwehr
- Ordnungs- und Umweltbehörden
Dienstanschrift
Stadt Leipzig
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Besucheranschrift
Amt für Umweltschutz
Abteilung Umweltschutz
Nonnenstraße 5c
04229 Leipzig
Postanschrift
Stadt Leipzig
OE 36
04092 Leipzig
Amt für Umweltschutz
Übersichtslageplan
|
Gästebuch |
Impressum |
Links die was tauchen |
Mail |